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   VG Regensburg, 17.08.2017 - RN 3 K 17.1003   

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https://dejure.org/2017,63831
VG Regensburg, 17.08.2017 - RN 3 K 17.1003 (https://dejure.org/2017,63831)
VG Regensburg, Entscheidung vom 17.08.2017 - RN 3 K 17.1003 (https://dejure.org/2017,63831)
VG Regensburg, Entscheidung vom 17. August 2017 - RN 3 K 17.1003 (https://dejure.org/2017,63831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 40; GVG § 17a; BayGO § 21
    Rechtsweg bei Streit über die Vergabe des Betriebs gemeindlicher Plakatierungseinrichtungen

  • rewis.io

    Rechtsweg bei Streit über die Vergabe des Betriebs gemeindlicher Plakatierungseinrichtungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus VG Regensburg, 17.08.2017 - RN 3 K 17.1003
    Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits mit Urteil vom 13. Juni 2007 (Az. 6 B 10/07) klargestellt, dass bei Streitigkeiten unterhalb der Schwellenwerte regelmäßig die Zivilgerichte zuständig seien.

    In dieser Rolle als Nachfrager unterscheidet sie sich nicht grundlegend von anderen Marktteilnehmern, was letztlich auch für das dem Abschluss des Vertrages vorausgehende Vergabeverfahren gilt, das der Auswahl der öffentlichen Hand zwischen mehreren Bietern dient: Die Gemeinde trifft in diesem Vergabeverfahren eine Entscheidung über die Abgabe einer privatrechtlichen Willenserklärung, die die Rechtsnatur des beabsichtigten bürgerlich-rechtlichen Rechtsgeschäfts teilt; die Vergabe ist insoweit als einheitlicher Vorgang insgesamt dem Privatrecht zuzuordnen (vgl. BVerwG, B.v. 2.5.2007 - 6 B 10/07 - juris, wonach auch für Streitigkeiten über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit einem Auftragswert unterhalb der Schwellenwerte nicht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, sondern der ordentliche Rechtsweg gegeben ist).

    Für die Bestimmung des Rechtswegs ist es unerheblich, wenn die öffentliche Hand bei Abschluss zivilrechtlicher Rechtsgeschäfte auch - zumindest mittelbar - öffentliche Aufgaben wahrnimmt; aus der Tatsache, dass gemeindliche Maßnahmen letztlich der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, kann nicht ohne Weiteres der Schluss gezogen werden, dass sie sich auch öffentlich-rechtlicher Mittel zur Erreichung dieser Ziele bedient; die öffentliche Verwaltung kann die ihr anvertrauten öffentlichen Aufgaben, wenn und soweit keine öffentlich-rechtlichen Normen oder Rechtsgrundsätze entgegenstehen, auch in der Form und mit den Mitteln des Privatrechts erfüllen (vgl. BVerwG, B.v. 2.5.2007 - 6 B 10/07 - juris Rn. 8).

    Zwar mag die Gemeinde bei der Vergabe öffentlich-rechtlichen Bindungen unterliegen, die für Privatpersonen nicht in entsprechender Weise gelten, dies hat jedoch keinen Einfluss auf den Rechtsweg: Ob und in welchem Umfang bei der Auswahl eines Vertragspartners durch die öffentliche Hand eine derartige Bindung besteht, ist keine Frage des Rechtswegs, sondern der zu treffenden Sachentscheidung (vgl. BVerwG, B.v. 2.5.2007 - 6 B 10/07 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Unterhalb der Schwellenwerte bleibt es dann aber bei dem für das fragliche Rechtsverhältnis einschlägigen Rechtsweg (vgl. BVerwG, B.v. 2.5.2007 - 6 B 10/07 - juris, wonach - wie bereits aufgezeigt - auch für Streitigkeiten über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit einem Auftragswert unterhalb der Schwellenwerte nicht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, sondern der ordentliche Rechtsweg gegeben ist).

  • BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11

    Rettungsdienstleistungen III

    Auszug aus VG Regensburg, 17.08.2017 - RN 3 K 17.1003
    Maßgeblich für die Zuordnung eines Rechtsverhältnisses zum öffentlichen Recht oder zum Privatrecht ist nicht das Ziel, sondern die Rechtsform staatlichen Handelns (vgl. BGH, B.v. 23.1.2012 - X ZB 5/11 - juris Rn. 20 im Anschluss an vorgenannte Entscheidung des BVerwG).
  • VGH Bayern, 23.03.1988 - 4 B 86.02336
    Auszug aus VG Regensburg, 17.08.2017 - RN 3 K 17.1003
    Insoweit hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 23. März 1988 (NVwZ-RR 1988, 71) betreffend die Übertragung der Ausrichtung eines Volksfestes auf einen Privaten ausgeführt:.
  • VG München, 28.06.2021 - M 7 E 21.159

    Antrag auf Neuverbescheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Volksfest als

    Danach war im dortigen Streitfall der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, weil das Rechtsverhältnis zwischen dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und den mit der Durchführung des Rettungsdienstes Beauftragten aufgrund gesetzlicher Regelung (Art. 13 Abs. 4 BayRDG) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu gestalten war (vgl. BGH, B.v. 23.1.2012 - X ZB 5/11 - juris Rn. 20; vgl. zur Bestimmung des zulässigen Rechtswegs im Einzelnen z.B. auch NdsOVG, B.v. 29.10.2018 - 10 ME 363/18 - juris Rn. 5 ff., 11 - Vergabe einer Konzession für Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte mit Übertragung der hierbei bestehenden öffentlich-rechtlichen Bindungen und Berechtigungen auf einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe; ThürOVG, B.v. 26.2.2020 - 3 VO 517/17 - juris Rn. 5 ff., 13 - Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Veranstaltung eines öffentlichen Weihnachtsmarkts unter maßgeblicher Berücksichtigung, ob die im Vertrag selbst vereinbarte oder aber zugrunde gelegte oder vorausgesetzte Leistung der Behörde zum öffentlichen Recht gehört und mit der Leistung des Privaten im untrennbaren Zusammenhang steht; SächsOVG, B.v. 6.9.2012 - 3 E 72/12 - juris - Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Organisation und Durchführung eines Marktes - Rechtsweg bestimmt sich maßgeblich danach, in welcher Rechtsform die Dienstleistungskonzession vergeben wird; OVG NW, B.v. 7.2.2011 - 15 E 1485/10 - juris - Ordentlicher Rechtsweg bei entgeltlichem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung - Betrieb eines Freizeitzentrums; B.v. 4.5.2006 - 15 E 453/06 - juris - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs hinsichtlich Dienstleistungskonzession betreffend die Verpachtung eines gemeindlichen Grundstücks und Gebäudes mit der vertraglichen Verpflichtung, öffentliche Parkeinrichtungen zu betreiben; OVG Berlin-Bbg, B.v. 30.11.2010 - OVG 1 S 107.10 - juris - Marktvergabe im Wege einer Dienstleistungskonzession; VG Regensburg, B.v. 17.8.2017 - RN 3 K 17.1003 - juris Rn. 28 ff. - Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bei Vergabe des Betriebs einer gemeindlichen Plakatierungseinrichtung; VG München, B.v. 31.5.2016 - M 7 E 16.2303 - juris Rn. 23 - Vergabe einer Dienstleistungskonzession mit Mitteln des öffentlichen Rechts "Kulturstrand München"; VG Mainz, B.v. 30.8.2010 - 6 L 849/10MZ - juris - Verwaltungsrechtsweg bei Dienstleistungskonzessionsvergabe "Städtische Werbeanlagen"; VG Münster, B.v. 9.3.2007 - 1 L 64/07 - juris - Verpachtung einer kommunalen Leichenhalle; Vergabekammer Sachsen-Anhalt, B.v. 1.8.2013 - 2 VK LSA 04/13 - juris - Pachtvertrag zur Betreibung und Bewirtschaftung einer städtischen Halle - Dienstleistungskonzession; Vergabekammer des Landes Brandenburg, B.v. 27.5.2009 - VK 21/09 - juris - Übertragung der Bewirtschaftung der Kantine einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Dienstleistungskonzession; vgl. auch OLG Düsseldorf, B.v. 28.3.2012 - VII-Verg 37/11 - juris - Betreiben eines Freizeitzentrums - Dienstleistungskonzession - Zuständigkeit richtet sich danach, ob die Konzession in den Formen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts vergeben wird; B.v. 13.12.2017 - I-27 U 25/17 - juris - Zivilrechtsweg bei Vergabe einer Dienstleistungskonzession durch öffentlichen Auftraggeber; OLG Koblenz, B.v. 10.7.2018 - Verg 1/18 - juris - Vergabeverfahren zum Abschluss von Fischereipachtverträgen durch die öffentliche Hand; Brandenburgisches OLG, U.v. 10.7.2018 - 6 U 4/16 Kart - juris - Verpachtung von Gewerbeflächen für Kfz-Schilderpräger auf dem Gelände einer Kfz-Zulassungsstelle; OLG Karlsruhe, U.v. 24.9.2014 - 6 U 89/12 (Kart) - juris - Ausschreibung eines Pachtvertrags über eine Schilderprägestelle im Gebäude der Kfz-Zulassungsstelle; OLG Celle, B.v. 8.9.2014 - 13 verg 7/14 - juris - Vergabe der Berechtigung zum Aufstellen von Sammelbehältern für Alttextilien als Dienstleistungskonzession; Vergabekammer Baden-Württemberg, B.v. 28.1.2009 - 1 VK 58/08 - juris - Ausschreibung Konzeption und Betrieb eines Mobilitäts-Erlebnis-Zentrums durch eine Stadt; vgl. auch Rennert, NZBau 2019, 411/412, 414, wonach typische Konzessionsverträge öffentlich-rechtlicher Natur seien mit der Folge der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte).
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